Kleinkläranlagen Wartung, Dichtigkeitsprüfung und Notdienst Landkreis Bergstraße
Landkreis Bergstraße
KAS-Klatt Abwasser Service GmbH übernimmt Wartung, Dichtigkeitsprüfung, Notdienst und Reparatur von Kleinkläranlagen im Landkreis Bergstraße – von den Weinbergen an der Bergstraße bis in den Odenwald hinein.
Wer ist zuständig? Der Kreis Bergstraße ist als Untere Wasserbehörde direkt zuständig für Kleinkläranlagen, für Kläranlagen bis 20.000 Einwohnergleichwerte sowie für die Niederschlagswasserbeseitigung. Bevor eine Kleinkläranlage errichtet werden darf, klärt zunächst Ihre Gemeinde, ob ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorgesehen ist – erst danach erteilt die Untere Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis.
Wichtig zu wissen: Die Schlammbeseitigung aus der Kleinkläranlage obliegt im Landkreis Bergstraße in der Regel der Gemeinde – Betreiber sollten sich dazu direkt an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, während technische Fragen zur Anlage selbst die Untere Wasserbehörde beantwortet.
Unsere Leistungen im Landkreis Bergstraße: regelmäßige Wartung nach den Vorgaben Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis, Dichtigkeitsprüfung, Notdienst bei Störungen und Reparatur – schnell und zuverlässig vor Ort.
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