Kleinkläranlagen Wartung, Dichtigkeitsprüfung und Notdienst Landkreis Limburg- Weilburg
Landkreis Limburg- Weilburg
Zwischen Lahn, Elbbach und Weil liegen viele Höfe, Mühlen, Waldgaststätten und Einzelanwesen so weit vom nächsten Kanal entfernt, dass ein Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung wirtschaftlich nie sinnvoll war.
Diese Grundstücke reinigen ihr Abwasser über eine eigene Kleinkläranlage - und genau dafür sind wir im Landkreis Limburg-Weilburg unterwegs. Wir warten, prüfen und reparieren Kleinkläranlagen aller gängigen Hersteller, dokumentieren die Ergebnisse behördenfest und sorgen dafür, dass Sie sich um Fristen und Nachweise nicht selbst kümmern müssen.
Was in Hessen rechtlich vorgeschrieben ist
Wer gereinigtes Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleitet, braucht dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis und muss die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben (§ 60 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Wie die Eigenkontrolle konkret abläuft, regelt in Hessen die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO). Für Kleinkläranlagen gilt dort Anhang 4. Er verlangt drei Dinge:
Erstens die Eigenüberwachung durch Sie als Betreiber - also die regelmäßigen Sichtkontrollen und die Einträge ins Betriebstagebuch. Zweitens die Fachkundigenüberwachung, für die Sie einen Wartungsvertrag mit einem fachkundigen Unternehmen schließen müssen. Drittens die Dichtheitsprüfung durch Sachkundige.
Wichtig für Hessen: Das beauftragte Unternehmen muss Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit nachweisen. Als nachgewiesen gilt das, wenn der Betrieb nach der DWA-Geschäftsordnung zertifiziert ist. Genau diese Zertifizierung besitzen wir. Eine Wartung durch einen nicht zertifizierten Betrieb kann Ihnen die untere Wasserbehörde beanstanden - mit der Folge, dass Sie die Wartung ein zweites Mal bezahlen.
Zuständige Behörden im Landkreis Limburg-Weilburg
Untere Wasserbehörde ist der Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz im Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg in Limburg an der Lahn. Er erteilt die wasserrechtlichen Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, nimmt die Nachweise entgegen und übt die Gewässeraufsicht aus. Obere Wasserbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 65 des Hessischen Wassergesetzes in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der unteren Wasserbehörde für Sie: Wartungsberichte, Nachweise und - wo gefordert - die Datenübermittlung im Format des EKVO-Clients des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Ein Punkt, den viele Betreiber unterschätzen: Stellen wir bei der Wartung erhebliche Mängel fest, sind wir nach der EKVO verpflichtet, diese unverzüglich der Wasserbehörde anzuzeigen. Das ist kein Misstrauensvotum gegen Sie - es ist gesetzlich vorgegeben. Umso wichtiger ist, dass Mängel gar nicht erst entstehen. Genau dafür ist die regelmäßige Wartung da.
Unser Einsatzgebiet – alle 19 Städte und Gemeinden
Wir betreuen Kleinkläranlagen im gesamten Kreisgebiet:
Bad Camberg, Beselich, Brechen, Dornburg, Elbtal, Elz, Hadamar, Hünfelden, Limburg an der Lahn, Löhnberg, Mengerskirchen, Merenberg, Runkel, Selters (Taunus), Villmar, Waldbrunn (Westerwald), Weilburg, Weilmünster und Weinbach.
Schwerpunkte liegen dort, wo dezentrale Entsorgung die Regel und nicht die Ausnahme ist: in den Höhenlagen des Westerwalds um Mengerskirchen und Waldbrunn, im Weiltal rund um Weilmünster und Weinbach, in den Streusiedlungen des Goldenen Grunds bei Bad Camberg und Selters sowie in den Lahnorten zwischen Runkel, Villmar und Löhnberg.
Was wir bei der Wartung tatsächlich machen
Eine Wartung ist bei uns kein Kurzbesuch mit Häkchenliste. Wir arbeiten den Umfang ab, den die bauaufsichtliche Zulassung Ihrer Anlage und die Herstellervorgaben verlangen:
Sicht- und Funktionsprüfung aller Anlagenteile, Prüfung von Verdichter, Pumpen, Hebern, Ventilen und Steuerung, Reinigung von Filtern und Belüftern, Messung von Schlammspiegel und Schlammvolumen in der Vorklärung, Messung von Sauerstoffgehalt, Temperatur und pH-Wert, Entnahme einer Ablaufprobe und Bestimmung der geforderten Parameter, Kontrolle der Alarm- und Störmeldeeinrichtungen, Prüfung von Zulauf, Ablauf und Probenahmeschacht, Eintrag ins Betriebstagebuch sowie ein vollständiger Wartungsbericht für Ihre Unterlagen und für die Behörde.
Stellen wir Verschleiß fest, sagen wir Ihnen das vor der Reparatur - mit Preis und mit der ehrlichen Einschätzung, ob ein Bauteil sofort getauscht werden muss oder ob es bis zur nächsten Wartung hält. Ersatzteile für die gängigen Systeme führen wir im Fahrzeug mit, sodass viele Störungen im selben Termin erledigt sind.
Wie oft muss gewartet werden?
Die Häufigkeit steht in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Ihrer Anlage. Der Regelfall bei vollbiologischen Anlagen mit Reinigungsklasse C, N oder D sind zwei Wartungen pro Jahr, bei zusätzlicher Phosphor- oder Hygienisierungsstufe (+P, +H) drei. Ältere Anlagen haben teilweise noch drei Pflichtwartungen. Die Parameter CSB und BSB5 sind im Rahmen der Fachkundigenüberwachung mindestens zweimal jährlich zu messen.
Sie können die Intervalle nicht einfach selbst verkürzen - sonst entspricht der Betrieb nicht mehr der Zulassung. In manchen Fällen lässt sich eine Altanlage aber mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde auf die neueren Wartungsregeln umstellen, teilweise nach Nachrüstung einer Alarmeinrichtung. Ob das bei Ihrer Anlage geht, sagen wir Ihnen nach einem Blick in die Zulassungsunterlagen.
Dichtheitsprüfung im Landkreis Limburg-Weilburg
Die Dichtheitsprüfung - umgangssprachlich oft Dichtigkeitsprüfung genannt - ist nach EKVO Anhang 4 von Sachkundigen durchzuführen und betrifft die wasserdichten Anlagenteile sowie die Grundstücksentwässerung. Sie wird typischerweise vor Inbetriebnahme, nach Sanierungen und in den von der Wasserbehörde vorgegebenen Abständen fällig. Wir führen die Prüfung als sachkundiger Betrieb durch und stellen Ihnen die Bescheinigung aus, die Sie bei der Behörde vorlegen können. Wo es sinnvoll ist, kombinieren wir Dichtheitsprüfung und reguläre Wartung in einem Termin - das spart Ihnen die zweite Anfahrt.
Mehr dazu: Kleinkläranlagen Dichtigkeitsprüfungen
Notdienst bei Störung
Ein Verdichterausfall, eine ausgelöste Störmeldung oder Geruch aus dem Schacht sind kein Grund zur Panik, aber auch nichts, was wochenlang warten sollte. Rufen Sie uns an - wir klären am Telefon, ob Sie die Anlage bis zum Termin weiterbetreiben können oder ob wir kurzfristig kommen müssen. Bei Anlagen im laufenden Wartungsvertrag kennen wir Typ, Baujahr und Historie und können meist schon am Telefon sagen, welches Bauteil betroffen ist.
Direkt zum Notdienst: Kleinkläranlagen Notdienst
Sie haben bereits einen Wartungsvertrag, sind aber unzufrieden mit Terminen, Erreichbarkeit oder Preis? Ein Wechsel ist unkompliziert und kostenfrei. Wichtig ist nur, dass durchgehend ein gültiger Wartungsvertrag besteht, damit keine Lücke in der Nachweiskette entsteht. Wir prüfen Ihre Kündigungsfrist, stimmen den Starttermin darauf ab und übernehmen die Anlage nahtlos. Ihre bisherigen Wartungsprotokolle gehören Ihnen und bleiben in Ihren Unterlagen - wir benötigen in der Regel nur das letzte Protokoll.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wartungsvertrag kündigen, Anbieter wechseln
Welche Anlagen wir betreuen
Wir warten SBR-Anlagen, Belebungsanlagen, Festbettanlagen, Wirbelbettanlagen, Tropfkörperanlagen, Pflanzenkläranlagen sowie Mehrkammerausfaulgruben mit nachgeschalteter Verrieselung. Als Servicepartner von Finger und Batchpur, Funke, Busse, Rewatec, Rhebau und ATB haben wir Zugriff auf Originalersatzteile und aktuelle Herstellervorgaben. Für die meisten anderen am Markt verbreiteten Systeme führen wir die Wartung ebenfalls durch - fragen Sie einfach kurz mit dem Typenschild oder der Zulassungsnummer an.
Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe
Wir sind ein inhabergeführter Betrieb aus der Rhön, kein Callcenter. Sie sprechen mit der Person, die auch bei Ihnen vor Ort war. Termine planen wir in festen Touren, damit die Anfahrt kalkulierbar bleibt und der Preis nicht durch Fahrtkosten aufgebläht wird - deshalb bündeln wir Anlagen im Landkreis Limburg-Weilburg bewusst zu gemeinsamen Terminen. Wenn Sie Nachbarn mit Kleinkläranlage haben, sagen Sie uns Bescheid: Bei mehreren Anlagen im selben Ort wird es für alle Beteiligten günstiger.
Angebot anfordern
Schicken Sie uns Anlagentyp, Baujahr, Ausbaugröße (Einwohnerwerte) und Ihren Ort im Landkreis – Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot für den Wartungsvertrag, ohne versteckte Zusatzkosten für Labor, Anfahrt oder Protokollversand.
Telefon: 0151 44371443
E-Mail: klatt-abwasser@outlook.de
Termin direkt online buchen:
Häufige Fragen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg
Brauche ich in Hessen zwingend einen Wartungsvertrag? Ja. Die EKVO schreibt für die Wartung ausdrücklich einen Vertrag mit Fachkundigen vor. Eine Wartung "nach Bedarf" ohne Vertrag genügt der Verordnung nicht.
Muss meine Wartungsfirma in Hessen zertifiziert sein? Das Unternehmen muss Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit nachweisen. In der Praxis wird dieser Nachweis über die DWA-Zertifizierung geführt, und die Wasserbehörden erwarten sie. Wir sind DWA-zertifiziert.
Wer ist im Landkreis Limburg-Weilburg für meine Kleinkläranlage zuständig? Die untere Wasserbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg, Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz, in Limburg an der Lahn. Obere Wasserbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen.
Muss ich die Wartungsberichte selbst bei der Behörde einreichen? Wir übernehmen das mit Ihrer schriftlichen Vollmacht. Ohne Vollmacht dürfen wir Ihre Daten nicht an die Behörde übermitteln - das ist der einzige Grund, warum wir Sie danach fragen.
Was passiert, wenn die Wartung ausfällt? Ohne gültigen Nachweis droht eine Anordnung der unteren Wasserbehörde, im Wiederholungsfall ein Bußgeld. Deutlich häufiger ist aber ein anderes Problem: Ohne Wartung fällt der Verdichter unbemerkt aus, die Biologie kippt, und die Sanierung kostet ein Vielfaches der Wartung.
Kann ich meinen bisherigen Anbieter wechseln, obwohl der Vertrag läuft? Ordentlich kündigen können Sie zum Vertragsende unter Einhaltung der Frist, meist zwei bis drei Monate. Wir stimmen den Beginn unseres Vertrags so ab, dass keine Lücke entsteht.
Kommen Sie auch in die Ortsteile abseits der B49? Ja. Gerade die abgelegenen Anwesen im Westerwald, im Weiltal und im Goldenen Grund sind unser Kerngeschäft - dort steht die Mehrzahl der Anlagen im Kreis.
Wie lange dauert eine Wartung? Bei einer normalen Vier-Einwohner-Anlage rechnen Sie mit 45 bis 60 Minuten inklusive Probenahme und Protokoll. Sie müssen nicht dabei sein, wenn wir Zugang zur Anlage haben.
